Neuausrichtung der Förderung von Elektromobilität
Die Bundesregierung richtet die Förderung von Elektromobilität neu aus: Für Hybridfahrzeuge entfällt ab 1. Januar 2023 der so genannte "Umweltbonus". In der zweiten Hälfte des Jahres wird der Kreis der Antragsberechtigten auf Privatpersonen beschränkt und im weiteren Verlauf für E-Autos über 45.000 EUR Nettolistenpreis gestrichen.
E-Autos werden immer beliebter und sind im Massenmarkt angekommen: Im Jahr 2021 wurde das 1-Millionen-Ziel erreicht und die Zahlen steigen weiter. Für die Bundesregierung Grund genug, die Förderung von E-Mobilität auf den Klimaschutz zu fokussieren. Das bedeutet: die Förderung von Plug-In-Hybridfahrzeugen wird nur noch bis 31.12.2022 in der aktuellen Form weitergeführt und entfällt ab 01.01.2023.
Für Privatpersonen und Unternehmen gibt es aktuell unterschiedliche Fördermöglichkeiten:
KfW-Kredit – Klimaschutzoffensive
Mit dem Kredit 293 werden klimafreundliche Aktivitäten gefördert:
- Herstellung klimafreundlicher Technologien
- Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien
- Energieversorgung
- Integrierte Mobilitätsvorhaben
Zur Förderseite der KfW - Kredit 293
Ladestationen für Elektrofahrzeuge
Unternehmen können von der KfW einen Zuschuss für nicht öffentlich zugänglichen Ladestationen erhalten, die den Mitarbeitern zum Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen dient.
- bis zu 900 Euro pro Ladepunkt
- nicht öffentlich zugänglich
- Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen
BAFA-Umweltbonus - Privatpersonen und Unternehmen
Förderfähig sind rein batteriebetriebene Elektroautos, Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In-Hybride) und Brennstoffzellenautos sowie Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emmissionen aufweisen und höchstens 50g CO2-Emmissionen pro Kilometer verursachen. Das Fahrzeug muss sich auf der Liste der förderfähigen Autos befinden. Es werden sowohl Neuwagen als auch junge Gebrauchte gefördert.
Förderung ab dem 01.01.2023
- nur für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge
- mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: 4.500 Euro
- mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro: 3.000 Euro
- für Privatpersonen und Unternehmen
Förderung ab dem 01.09.2023
- nur noch für Privatpersonen
Förderung ab dem 01.01.2024
- mit Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro: 3.000 Euro
- Fahrzeuge mit höherem Nettolistenpreis erhalten keine Förderung mehr
KFZ-Steuer
Wer sich ein Elektrofahrzeug kauft, ist für zehn Jahre von der KFZ-Steuer befreit. Danach fallen nur 50 % der eigentlichen KFZ-Steuer an.
Regionale Förderung
Einige Bundesländer, Kommunen und Städte fördern Elektromobilität mit eigenen Produkten. Im Programm "progres.nrw" werden in NRW beispielsweise Umsetzungskonzepte für Elektromobilität, Ladeinfrastruktur, Netzanschlüsse, Elektrofahrzeuge oder Lastenfahrräder gefördert.
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